IT-MÜCKE

Jugendschutz: Information für meine Kunden [2.UPDATE]

13.12.2010

(Aus einer Mail an meine Kunden)
Ich informiere heute darüber, dass (höchst wahrscheinlich) ab 01.01.2011 ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt und dieser Auswirkung auf jeden Webseiten-Betreiber haben wird.

Zusammenfassung:
ab 01.01.2011 müssen alle Webseiten mit einer Alterfreigabe gekennzeichnet werden. Leider ist bisher nicht definiert, wie diese Kennzeichnung auszusehen hat.

Das führt zu dem Problem, dass Webseitenbetreiber ab Januar 2011 von Bußgeldern und - eher wahrscheinlich - Abmahnungen bedroht sind und sich rechtlich nicht sicher dagegen schützen können (außer durch eine Abschaltung der Webseite oder eine Sendezeitbeschränkung - siehe dazu Blog-Eintrag).

Daher meine Empfehlung: kennzeichnen Sie Ihre Webseite eindeutig mit einer Altersfreigabe - nur auf der Startseite reicht das wohl nicht aus. Bitte beachten Sie, dass ich keinerlei rechtliche Ratschläge erteilen kann und darf und Sie allein verantwortlich sind geltende Gesetze einzuhalten.

Ich bleibe bei dem Thema am Ball und werde in meinem Blog neue Informationen veröffentlichen.

Bei einer provisorischen Alterfreigabe-Kennzeichnung unterstütze ich Sie natürlich gerne.

Sollte sich irgendwann eine klare technische Methode herausstellen mit der die Seiten korrekt gekennzeichnet werden können, werde ich die Methode erklären und eine günstige pauschale Umsetzung anbieten.


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