IT-MÜCKE

Jugendschutz-Problem, UPDATE

13.12.2010

Wie bereits berichtet müssen alle Webseiten am 01.01.2011 gekennzeichnet werden, ab welcher Alterstufe sie freigegeben sind.

Das Thema sorgt für viele Diskussionen und ist immer noch unklar.

Die Kennzeichnung ist freiwillig, allerdings müssen dann - so interpretiere ich den Entwurf - technische Vorkehrungen getroffen werden, Jugendlichen den Zugang unmöglich zu machen. Eine Alternative zur Kennzeichnung ist die Sendezeitbeschränkung, also das Bereitstellen der Webseiten tagsüber einzustellen und Abends wieder online zu stellen.

Quasi führt das dazu, dass eben doch eine Kennzeichnungspflicht bestehen wird.

Da noch nicht klar ist, wie diese Kennzeichnung auszusehen hat, steht der Webseitenbetreiber vor einem echten Problem.

Ich bleibe am Ball…


zurück