IT-MÜCKE

Jugendschutz betrifft ab 01.01.2011 jeden!

13.12.2010

Ab 01.01.2011 soll der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (bisherige Fassung) gelten. Mit dieser neuen Fassung muss sich nun jeder Webseitenbetreiber befassen, denn die Regelungen sehen Bußgelder bei Verstößen vor.

Kurz und knapp formuliert: jeder Webseitenbetreiber ist ab dann verpflichtet zu überprüfen, ob seine Inhalte gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt. Dabei wird die Jugend in die folgenden Alterklassen eingeteilt: 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. Eine Einteilung muss also im Zweifel korrekt getroffen werden. Dann müssen die Inhalte entsprechend unzugänglich gemacht werden.

Der ganze Entwurf ist leider hinsichtlich der technischen Umsetzung sehr unklar - es besteht einzig die Empfehlung einer Sendezeitbeschränkungen einzuführen - also Teile der Webseite erst ab beispielsweise 22h online zu stellen.

Laut der FAQ des FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) müssen die Betreiber also selbst feststellen, ab welcher Altersstufe die Inhalte wohl nicht mehr jugendgefährdend sind. Im Zweifel muss ein Experte hinzugezogen werden.

Gerade bei Inhalten, die von den Nutzern der Webseite selbst erstellt werden (Kommentare, Blogs, Daten Upload usw.), besteht das größte Problem: ist man als Webseitenbetreiber nun verpflichtet Inhalte zu kontrollieren (was bei stark frequentierten Webseiten nicht mehr realistisch möglich ist) oder nicht? Laut FSM sind Plattformbetreiber nicht für Inhalte Dritter verantwortlich - aber herade hier besteht eine gewisse rechtliche Unklarheit.

Sollten Sie Ihren Nutzern die Möglichkeiten bieten selbst Inhalte zu erstellen (Kommentare, Blogs usw.) sollten Sie deutlich darauf hinweisen, dass Inhalte nur dann eingestellt werden dürfen, wenn die Alterfreigabe ab 0 Jahren erfolgen kann. Evt. könnten Sie durch einen automatischen Link „Inhalt melden“ neben jedem von Nutzern eingestellten Inhalt eine gewisse Sicherheit gewinnen. Nur dann sind Sie auch verpflichtet gemeldeten Inhalt schnellstens zu überprüfen und bei Verstößen zu löschen.

Ich werde dieses Thema im Auge behalten und neue Erkenntnisse im Blog posten.

Zu diesem Thema: Heise-Beitrag


zurück