Beitragsdatum | 21.05.2018 |
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Letzte Aktualisierung | 23.05.2018 |
Betrifft | 23.11.2023 |
Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung europaweit angewandt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss sich jedes Unternehmen auf die neue Rechtslage vorbereitet haben.
Im folgenden finden Sie nützliche Links und Hinweise zur Vorbereitung.
Im folgenden werden einzelne Punkte näher erläutert.
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(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
(Quelle: eur-lex.europa.eu)
Quellen:
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